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Sachsen kämpft gegen drohende Hausarztunterversorgung
Zuschuss nicht nur für Neulinge

Medical Tribune Bericht

DRESDEN - Mit 60 000 Euro Starthilfe wollen Krankenkassen und KV in Sachsen jungen Medizinern die Übernahme einer Hausarztpraxis in Gebieten mit drohender Unterversorgung schmackhaft machen. Das ist das Ergebnis monatelanger Beratungen im so genannten Landesausschuss über die Förderung von Hausärzten einer Region.

Die Vereinbarung gilt ab 2005 und bezieht sich vorerst auf den Planungsbereich Torgau/Oschatz, wo in den kommenden Jahren mehrere Allgemeinmediziner in Rente gehen. Basis der Entscheidung ist die jüngst gefasste Definition des Landesausschusses für die "unmittelbar drohende Unterversorgung". Diese besteht, wenn der Versorgungsgrad abzüglich der Ärzte über 60 Jahre unter 75 % liegt. Für Torgau, Oschatz und die umliegenden Gemeinden beträgt er so gerechnet 52 %.

Konkret handelt es sich bei den 60 000 Euro um eine Investitionspauschale, die über fünf Jahre in Teilbeträgen von jeweils 12 000 Euro ausgezahlt wird. Dazu muss der Antragsteller allerdings mindestens 80 % der durchschnittlichen Fallzahl aller Hausärzte aus dem Vorjahr erbringen. Gefördert wird zudem die Praxisneugründung. Hierfür gibt es eine Investitionspauschale von 30 000 Euro, ebenfalls über fünf Jahre gesplittet. Voraussetzung hierfür: Der neu niedergelassene Kollege erreicht im ersten Jahr mindestens 50 % und dann 80 % der durchschnittlichen Fallzahl seiner Fachgruppe. Darüber hinaus können Neueinsteiger ein zinsloses Darlehen in Höhe von 30 000 Euro in Anspruch nehmen. Außerdem wird die Errichtung von Zweigpraxen mit 7000 Euro gefördert.

Bonus für stark belastete Praxen

Doch auch niedergelassene Mediziner, die angesichts frei bleibender Praxen unter einer deutlichen Mehrbelastung zu leiden haben, kommen nicht zu kurz. Ihnen wird für maximal drei Jahre ein Bonus pro Fall gezahlt, sobald 75 % der durchschnittlichen Vorjahresfallzahl aller Hausärzte überschritten sind. Bei über 100 % erhöht sich der Zuschuss. Wie hoch der Bonus konkret sein wird, muss der Arbeitsausschuss des Landesausschusses bis Ende Januar auf der Grundlage von Ärzte- und Fallzahlen allerdings erst noch festlegen. Insgesamt werden Krankenkassen und KV für Torgau/Oschatz jeweils rund 200 000 Euro pro Jahr zur Verfügung stellen, um einen Hausärztemangel abzuwenden. Landessozialministerin Helma Orosz, unter deren Moderation sich Kassen und KV schließlich doch geeinigt haben, ist zuversichtlich, dass die beschlossenen Maßnahmen einen "wirksamen Anreiz" dafür bieten, Nachwuchs für die Niederlassung zu motivieren.

MTD, Ausgabe 51/52 / 2004

Copyright: Cornelia Kolbeck 2004 Nachdruck nur mit Genehmigung