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Computerarbeit für Blinde

Wer als Sehender mit der nicht leicht zu erlernenden Arbeit am Computer vertraut ist, kann sich wahrscheinlich kaum vorstellen, dass auch Blinde und Sehbehinderte an solch einem Gerät arbeiten können. Spezielle Zusatzgeräte machen dies jedoch möglich und helfen so den Behinderten, im Alltag und im Berufsleben besser zurechtzukommen. Der PC selbst muss hierfür nicht verändert werden. Es bedarf allerdings speziellen Zubehörs.

Die Taktil-Akustische-Seitenorientierung TASO® zum Beispiel ermöglicht es, mittels zweier Schieberegler (horizontal und vertikal) und fünf Signaltönen den genauen „Standort“ auf einer Seite zu bestimmen bzw. den Bildschirminhalt präzise zu erfassen. Der Text wird entweder mittels einer synthetischen Sprachausgabe vorgelesen, oder er kann in der Braille-Zeile (Blindenschrift), die sich in einer extra Zeile unterhalb der Tastatur befindet, abgetastet werden. 

Schreiben kann der Blinde mit der herkömmlichen ASCII-Tastatur. Für Sehbehinderte ist zudem die Ansicht des Textes auf dem Monitor durch Großschrift möglich, spezielle Software gestattet eine 2-16fache Vergrößerung. Die Arbeit am Computer beschränkt sich auch bei Blinden nicht auf die Bearbeitung einfacher Texte. Das Programm Blindows® ermöglicht u.a. die Arbeit mit Microsoft Windows3.xx/95/98 und Windows NT sowie das Surfen im Internet. „Daß der PC selbst nicht verändert werden muss und deshalb von Betroffenen und nicht Sehgeschädigten gemeinsam genutzt werden kann, bedeutet für uns Blinde einen entscheidenden Schritt zur echten Integration ins Berufsleben", resümiert Rita Schroll. Die junge blinde Frau arbeitet an einem Computerarbeitsplatz bei Frank Audiodata, eine jener bundesweit ansässigen Firmen, die elektronische Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte entwickeln. 

Zur Information

Alle Hilfsmittel, die beruflich notwendig sind, werden im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeits- und Berufsleben durch die überörtlichen Sozialversicherungsträger (Landeswohlfahrtsverband, Arbeitsamt, BfA) übernommen. Lese- und Vorlesegeräte sowie die Braillezeile für den Privatgebrauch bezahlen die Krankenkassen bei ärztlich bestätigter Notwendigkeit. Unterstützung geben die Berater der Hauptfürsorgestelle. Sie begleiten die Betroffenen an den neuen Arbeitsplatz, helfen bei der Auswahl des blindengerechten Zubehörs und der Übernahme der entsprechenden Kosten. Ausführliche Auskünfte zu den Computersystemen für Blinde und zu den staatlichen Finanzierungshilfen gibt es bei Audiodata in Marburg unter Telefon 06421-17130, Fax 06421-171332. 

Statistisches

In der Bundesrepublik leben heute nach Angaben des Deutschen Blindenverbandes rund 155 000 Blinde (bis maximal 2 Prozent Sehvermögen) und zirka eine halbe Million Sehbehinderte (bis 30 Prozent Restsehvermögen). In der Regel besuchen die Betroffenen als Kind eine Blinden- oder Sehbehindertenschule und später eine entsprechend ausgestattete Lehreinrichtung des Berufsbildungswerkes. Eine Umschulung ist beim Berufsförderungswerk möglich. Zirka 28 Prozent der Blinden zwischen 18 und 60 Jahren sind erwerbstätig, das sind zirka 10000 Menschen. Unterscheidet man zwischen Geburts- und Späterblindeten, so liegt deren Erwerbstätigkeitsquote bei 42 bzw. 20 Prozent. Für Sehbehinderte liegen für die Bundesrepublik keine gesicherten Zahlen vor. Was die Berufsrichtung betrifft, so entscheiden sich Blinde häufig für eine Arbeit im Bereich der Telekommunikation (29,8 Prozent), die Berufsgruppe der Masseure/ Bademeister/ Physiotherapeuten steht an zweiter Stelle (20,6 Prozent). Blinde arbeiten zudem in reinen Schreibberufen (12,9 Prozent), in der Verwaltung (6,1 Prozent), als Juristen, Pädagogen, Theologen und in anderen akademischen Berufen (4,1 Prozent). 

Copyright: Cornelia Kolbeck 1999Nachdruck nur mit Genehmigung