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KV Nordrhein klagt gegen Zulassungsbescheid
Herzchirurgen nicht erwünscht

WUPPERTAL – Der Wechsel von der Klinik in eine eigene Praxis ist nicht ungefährlich, wie Dr. Michael Knapp und Roland Bugenhagen leidvoll erfahren müssen. Mit 250 ambulanten Eingriffen jährlich haben die beiden Herzchirurgen kalkuliert, als sie im April ihre Praxis in Wuppertal eröffneten. Doch von diesem Ziel sind sie weit entfernt. Denn die KV klagt vor dem Sozialgericht gegen den Zulassungsbescheid.

„Wir verstehen nicht, warum uns so massiv Steine in den Weg gelegt werden“, sagt Dr. Knapp zu MT. Im­merhin sei die Zulassung nicht nur vom Zulassungsausschuss erteilt, sondern auch im Berufungsverfah­ren bestätigt worden. Dr. Knapp und Bugenhagen, beide haben jahrelange Erfahrung in der Herzchirurgie, set­zen bei ihrem Praxiskonzept auf die Implantation von Schrittmachern und Defibrillatoren. Dass diese Leis­tungen ambulant möglich sind, beweisen deutsche Kliniken täglich.

KV ignoriert Beispiele anderer Herzchirurgen

Die Begründung der KV für die Ablehnung der Zulassung geht des­halb auch in eine andere Richtung: Die Arbeit eines Facharztes für Herz­chirurgie sei nicht für die Niederlassung geeignet, da das Spektrum der Leistungen zu breit sei, um diese ambulant erbringen zu können, so eine KV-Sprecherin. Und eine Einschränkung auf bestimmte Leistungen sei für niedergelassene Ärzte rechtlich nicht möglich. Für eine Ermächtigung sieht die KV kein Problem.

Dr. Knapp und Bugenhagen ver­stehen diese Argumentation nicht, da von Hamburg bis Bayern Kollegen niedergelassen sind. In Berlin z.B. betreibt Dr. Holger Hotz seit 2004 eine Praxis. Der einstige leiten­de Oberarzt der Charité implantiert und wechselt Herzschrittmacher und Defibrillatoren, legt Medikamentenports für Tumorkranke und Aids-Patienten. Die Patienten kommen mit Überweisung vom Facharzt.

In Bayern keine Probleme

Und sogar die KV Nordrhein selbst hat 2001 einen niedergelassenen Herzchirurgen akzeptiert. Es ist Dr. Michael Knocks, der unter der KV-Nummer 3107150 in seiner Pra­xis in Essen Herzschrittmacher- und Defibrillatoren implantierte und die Wundversorgung für Herzoperierte übernahm. Angesichts der zahlreichen Herzzentren in der Region sei die Praxis „von Null auf Hundert“ in Gang gekommen, so Dr. Knocks. Vielleicht habe genau das der KV nicht gepasst, ergänzt er mit Blick auf die Verweigerung der Zulassung für Dr. Knapp und Bugenhagen. Inzwischen ist der Herzchirurg aus persönlichen Gründen nach Oberbayern gezogen. Auch hier verlief die Niederlassung problemlos.

„Da 90 % unserer Patienten Kassenpatienten sind, kommt das, was die KV Nordrhein mit uns macht, einem Berufsverbot gleich“, klagt Bugenhagen. Schlimm sei, dass die KV wissentlich mit falschen Behaup­tungen ihre Ablehnung begründe. So erkläre sie in ihrer Klageschrift, dass es in Nordrhein noch nie einen nie­dergelassenen Herzchirurgen gegeben habe. Die beiden Ärzte werfen der KV Rechtsbeugung vor

Existenzen sind bedroht

Bugenhagen und Dr. Knapp halten sich mit Überbrückungsgeldern vom Arbeitsamt sowie den wenigen Leistungen, die sie für Kliniken per Direktabrechnung erbringen, über Wasser. Doch die Luft wird dünn. Die Existenzen unserer Familien sind bedroht, weil einige Funktionäre Monopoly spielen“, schrieben sie an den Petitionsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages. Ihre Bitte um Hilfe blieb erfolglos. Das Land könne eine inhaltliche Prüfung nicht vornehmen, war die Antwort. Die Praxispartner geben aber nicht auf. Sie sind dabei, ein „Kardionetzwerk“ mit Herzchirurgen, Kardiologen und Hausärzten ins Leben zu ru­fen. Auch mit Krankenkassen verhandeln sie. Das Interesse an einer Integrierten Versorgung sei groß, so Bugenhagen, da die Kosten für die ambulante Versorgung mit Schrittmachern und Defibrillatoren ca. 35 % unter denen der stationären Versorgung lägen. Cornelia Kolbeck

Medical Tribune · 40. Jahrgang · Nr. 49 · 9. Dezember 2005

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